Ein Grillparadies auf dem Balkon

Balkon Grill

Das Grillen ist der Deutschen liebstes Hobby. Wenn jedoch kein Garten vorhanden ist, bleibt häufig nur der Balkon. Hier warten jedoch einige Tücken, die es zu beachten gilt.

Gesetzliche Grundlage für das Grillen auf dem Balkon

Laut einem Urteil des Landgerichts Bonn darf von den Monaten April bis September lediglich einmal in jedem Monat mit einem Balkon Grill  gegrillt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass betroffene Nachbarn zwei Tage zuvor informiert werden, um sich auf den Rauch und den Essensgeruch einstellen zu können.

Grundsätzlich gilt jedoch: Solange niemand belästigt oder gestört wird, darf nach Herzenslust gegrillt werden. Die Rauchentwicklung muss jedoch in jedem Fall im Auge behalten werden. Ist diese zu hoch, kann es zu einer empfindlichen Geldstrafe kommen. Wer mit einem Holzkohle Grill arbeitet, kann den Rauch durch das Nutzen von Grillschale oder aber Alufolie verringern. Für kleinere Balkons bieten Hersteller wie Landmann passende Balkon Grills, die man einfach an dem Geländer fixieren kann und das Gerät so keinen Platz auf dem Balkon verbraucht.

Tipps, um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden

Es ist immer ratsam, den Balkon Grill auf der Terrasse so zu platzieren, dass der Nachbar nicht direkt in der Qualmschneise sitzen muss. Auch Rücksprachen, ob sich jemand durch das Grillen gestört fühlt, können zu einem angenehmen Klima beitragen. Und wer häufiger grillt, kann sich ruhig einmal mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedanken oder einfach direkt zum Grillen einladen.

Die perfekte Lösung für den Balkon Grill: Ein Elektrogrill

Bei einem Elektrogrill wird das Fleisch nicht wie üblich mit der Hitze von glühender Kohle gegart, sondern es kommt ein elektrischer Heizstab zum Einsatz. Dies hat den Vorteil, dass sich kein unangenehmer Qualm bildet. Viele Hausordnungen verbieten das Grillen auf dem Balkon, da sich Nachbarn durch die Geruchs- und Rauchbildung gestört fühlen.

Ein Elektrogrill ist zudem deutlich sicherer als ein handelsüblicher Kohlegrill, da von ihm eine geringere Brandgefahr ausgeht. Einzig nachteilig ist, dass er ohne Strom nicht genutzt werden kann. So ist er beispielsweise in einem Park nicht nutzbar.